Steuern
Die Verpflichtung, Steuern zu zahlen liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Die Tauschgemeinschaft übernimmt auch hier keine Verantwortung bzw. Haftung für die Teilnehmer bezüglich des Ausweises steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber den Behörden. Das Gleiche gilt für sozialrechtliche Fragen und Vorgänge.
Haftung
Die Tauschgemeinschaft übernimmt keine Vermittlung von Tauschgeschäften, sondern stellt über die eigene Zeitung lediglich eine Übersicht von Angebot und Nachfrage zur Verfügung. Zu Tauschgeschäften und für die Einhaltung der Gemeinschafsregeln sind ausschließlich die Teilnehmer berechtigt bzw. verpflichtet. Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den Tauschpartnern. Dazu gehört u.a. das vorherige aushandeln der Tauschkonditionen. Außerdem ist es Sache der Teilnehmer, darauf zu achten, dass nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen von Berufsgruppen gehandelt wird. Freiberufler und Selbstständige müssen ihre standesrechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen selbst beachten.
Kosten
Bei Eintritt in die Gemeinschaft ist eine Beitrittsgebühr von 5 Euro fällig um anfallende Kosten für die Gemeinschaft zu decken.
Austritt
Ein Austritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich an die Tauschgemeinschaft erfolgen. Teilnehmer können nach Beschluss der Tauschgemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sie gegen Regeln verstoßen oder der Gemeinschaft Nachteile bringen.
Stand 2014